Unsere JuBi im wunderschönen Lautertal bei Coburg wurde die letzten zwei Jahre grundlegend kernsaniert / modernisiert und öffnet dieses Jahr ab April wieder die Türen für seine Gäste. Um das gebührend zu feiern, haben wir uns für euch das JUBIVAL ausgedacht.
Zum ersten Mal in der Geschichte der JuBi werden wir unseren gerade frisch und neu gestalteten Parkplatz in ein Festivalgelände verwandeln.
Unser JUBIVAL (Kunstwort aus Jugendbildungsstätte & Festival) ist dafür gedacht die regionale Bandszene mit der aktuellen Jugendkultur wieder vermehrt nach der Pandemiezeit zu stärken und die Begegnung einer Gesellschaft zu schaffen, die von Vielfalt Toleranz getragen wird. Diesbezüglich ist auch ein buntes Rahmenprogramm geplant.
Sichert euch jetzt schon im Vorfeld die Tickets zum vergünstigten Preis über die Online Registrierung für ein MEGA GEILES OPEN AIR und geht mit uns gemeinsam in die Geschichte ein!
Einlass: 16:00 Uhr
Beginn: 17:00 Uhr
Ende: ca. 00:30 Uhr
Wir freuen uns auf folgende Bands und Künstler:innen.
Dein Festivalbändchen kann nur direkt bei uns erworben werden.
Du kannst es zu vergünstigten Konditionen unter http://www.evangelische-termine.de/d-6502090 reservieren.
1. Melde dich hierzu einfach über das Webformular an. Die Anmeldebestätigung gilt als Berechtigung für den vergünstigten Eintrittspreis von 10,00 €.
2. Die Online Registrierung (Bestätigungsmail + QR-Code) druckst du aus.
3. Den Ausdruck bringst du am JUBIVAL mit und zeigst ihn zusammen mit deinem Personalausweis am Einlass vor.
4. Die Zahlung erfolgt vor Ort in bar.
Ohne vorherige Online Registrierung ist der reguläre Eintrittspreis von 15,00 € zu zahlen.
JUBIVAL
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- HAUSORDNUNG FESTIVALGELÄNDE
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Evangelischen Jugendbildungsstätte Neukirchen („wir“, „uns“, „Veranstalter“) gelten für den Erwerb von Tickets (Festivalbändchen) und dem Besuch der von uns allein oder zusammen mit örtlichen Veranstaltern durchgeführten Festivalveranstaltung „JUBIVAL“. Mit dem Erwerb und Besitz eines Festivalbändchens zur Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Erwerb von Festivalbändchen
Festivalbändchen können nur beim Veranstalter erworben werden. Festivalbändchen können zu vergünstigten Konditionen unter folgendem Link reserviert werden. Ohne Onlineregistrierung ist der reguläre Eintrittspreis zu zahlen. Der Eintrittspreis (auch mit Onlineregistrierung) sowie alle Käufe auf dem Festivalgelände sind vor Ort in bar zu entrichten (Abendkasse).
- Umgang mit dem Festivalbändchen
Das Festivalbändchen ist aufzubewahren und nach dem Anbringen am Körper nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Festivalbändchen ist nicht gestattet.
- Zutrittsberechtigungen
Der Einlass erfolgt nur mit Festivalbändchen. Auffällige, insbesondere offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass auf das Festivalgelände. Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 Jahren haben nur Zutritt zur Open Air Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Veranstaltung. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Der Veranstalter behält sich vor, Erziehungsbeauftragungen nicht zu akzeptieren. Die vorgenannten Regeln gelten ausschließlich für Konzerte und nicht für etwaige Tanzveranstaltungen im Bereich des Veranstaltungsgeländes. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
- Ausschluss von Besuchern
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, andere Besucher gefährdet oder gegen die Hausordnung verstößt, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das Festivalbändchen seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
- Programm- und Besetzungsänderungen, Störungen des Veranstaltungsablaufs
Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten; es besteht kein Anspruch auf Rücknahme des Festivalbändchens aufgrund von Änderungen.
Durch technische Aufbauten können ggf. Sichtbehinderungen auftreten. Die genannten Einschränkungen berechtigen nicht zur Rückgabe des Festivalbändchens. Behördliche Entscheidungen und Witterungseinflüsse oder sonstige vom Besucher nicht zu beeinflussende Ereignisse können es erforderlich machen, eine Veranstaltung in veränderter oder angepasster Form durchzuführen, insbesondere mit abweichenden oder zusätzlichen Verhaltensregeln für den Veranstaltungsbesuch als den in den vorliegenden Bedingungen bereits genannten. Auch Absagen oder ein vorzeitiger Abbruch sind aufgrund der vorgenannten Umstände denkbar. Eventuelle Veränderungen gegenüber den hier geregelten Bedingungen werden den Besuchern in geeigneter Weise spätestens beim Zutritt zur Veranstaltung bekannt gegeben und sind in gleicher Weise zu beachten wie die vorliegend bereits geregelten. Soweit im betrieblichen Ablauf möglich, erfolgt eine Veröffentlichung vorab unter: www.jubi-elkb.de/jubival. Es wird empfohlen, sich nach Möglichkeit vorab über evtl. Änderungen für die jeweilige Veranstaltung auf diesem Weg zu informieren. Nur im Falle des Abbruchs der Veranstaltung während der ersten Hälfte der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die im von vorhergehenden Absatz genannt sind, erfolgt eine Rückerstattung des Eintrittspreises in voller Höhe. In den übrigen Fällen entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, auch nicht teilweise. Hinzu besteht kein Anspruch auf Rücknahme bereits bezahlter Festivalbändchen. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch Witterungsumstände Gefahren für die körperliche Unversehrtheit der Besucher zu besorgen sein, wird die Veranstaltung abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
- Sicherheitskontrollen, Präventionsmaßnahmen
Bei Einlass auf das Festivalgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle, ggf. mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. Beim Betreten des Campinggeländes wird ebenso das mitgeführte Gepäck einer Sicherheitskontrolle unterzogen.
- Die Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Aufnahmen
Auf dem Festivalgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audioaufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Gerate zurückzulassen.
- Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Der Veranstalter kann die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Festivalgeländes, willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschrankte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.
- Anweisungen des Veranstalters
Der Besucher hat die Anweisungen der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters zu achten und Folge zu leisten.
- HAUSORDNUNG VERANSTALTUNGS- UND FESTIVALGELÄNDE
- Geltung der Hausordnung / Veranstaltungs- und Festivalgelände
Mit Veranstaltungsgelände ist das Gesamtgelände der Evangelischen Jugendbildungsstätte gemeint.
Mit Festivalgelände ist der abgetrennte Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zu den Bühnen beginnt.
Mit Kauf der Festivaleintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung
- Verbotene Gegenstände
Auf dem Veranstaltungsgelände sind
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art,
- Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug,
- Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer),
- Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel),
- AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment,
- Notebooks, Tablets,
- Laserpointer,
- Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Fahnenstangen, Regenschirme, Camping-Equipment,
- Selfie-Sticks
untersagt.
- Fluchtwege
Fluchtwege und Treppen sind jederzeit frei zu halten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
- Tiere
Das Mitführen von Tieren auf dem Festivalgelände ist nicht erlaubt.
- Abfälle
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
- Nutzung der Toiletten
Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
- Vandalismus
Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
- Gebot der Rücksichtnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.
Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher und gesetzlicher Grundlage wird als Gerichtsstand München vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
Evang. Jugendbildungsstätte Neukirchen
Am Hag 13
96486 Lautertal
Am besten bildet ihr Fahrgemeinschaften, die Parkmöglichkeiten vor Ort sind begrenzt.
Die JuBi liegt verkehrsgünstig im landschaftlich reizvollen Lautertal etwa 8 km nördlich von Coburg, an den Ausläufern des Thüringer Waldes. Sie ist von Nürnberg, Bayreuth, Erlangen, Bamberg, Schweinfurt, Erfurt zügig über die Autobahn A73 erreichbar.